Um die Fahrerlaubnis der Klasse A zu erwerben, müsst Ihr eine theoretische und praktische Ausbildung durchlaufen

Theoretischer Teil Wissen ist Macht

Hierfür gibt es zwei varianten:

Variante 1: Ohne Vorbesitz

Der theoretische Teil besteht aus 16 Doppelstunden. Also 16 mal 90 Minuten.

Diese teilen sich auf in 12 Doppelstunden Grundstoff (z.B. Vorfahrt, Verkehrsverhalten usw.) und 4 Doppelstunden klassenspezifischer Zusatzstoff (z.B. Fahrphysik, Gefahrenlehre usw.) auf.

Nachdem Ihr den kompletten Unterricht besucht habt und genug gelernt habt, könnt Ihr an der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung teilnehmen.

In der theoretischen Prüfung müsst Ihr 30 Fragen beantworten. Dabei sind maximal 10 Fehlerpunkte zulässig.


Variante 2: Mit Vorbesitz

Habt Ihr bereits den A1, A2 oder B Führerschein, halbiert sich der theoretische Grundstoff.

Das heißt, dass für Euch „nur“ 6 Grundstoffthemen und 4 Zusatzstoffthemen vorgeschrieben sind.

Daraus folgt natürlich auch eine abgespeckte Theorie Prüfung. Ihr braucht nur 20 Fragen beantworten und habt leider nur 6 Fehlerpunkte frei.

Pratischer Teil Fahre wie ein Profi

Auch bei der praktischen Ausbildung gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Variante 1: Ohne Vorbesitz

Die praktische Ausbildung zur Klasse A besteht aus Übungsfahrten und besonderen Ausbildungsfahrten. Die besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) werden im Volksmund fälschlicherweise auch Pflichtstunden genannt.

Die Ausbildung beginnt im verkehrsarmen Raum mit den ersten Geh-, bzw. Fahrversuchen, bis hin zum eigenständigen fahren.

Ist Mann, oder Frau in der Lage, das Motorrad problemlos zu fahren, beginnt das Training der Grundfahraufgaben. Das sind z.B. Slalomfahrten, Ausweichübungen, Kreisfahrten usw.

Beherrscht Ihr die kompletten Grundfahraufgaben, geht es in den „normalen“ Stadtverkehr.

Direkt in den Stadtverkehr zu fahren, ohne die Grundfahraufgaben zu beherrschen, wäre viel zu gefährlich und absolut unverantwortlich.

In der weiteren Ausbildung folgen dann die besonderen Ausbildungsfahrten, die sich aus 5 Überland-, 4 Bundesautobahn- und 3 Beleuchtungsfahrstunden zusammen stellen.

Nach den Sonderfahrten beginnt die Vorbereitung auf die praktische Prüfung.

In der praktischen Prüfung müsst Ihr 6 Grundfahraufgaben vorfahren. Von Diesen dürft Ihr 2 wiederholen.

Anschließend geht es eine Runde durch den Stadtverkehr und über die Autobahn.


Variante 2: Mit Vorbesitz der Klasse A1, oder A2 weniger als 2 Jahre

Diese Variante wird so gut wie gar nicht mehr praktiziert.

Habt Ihr bereits die Klasse A2 und möchtet schnell eine Klasse höher, so halbiert sich die praktische Ausbildung ebenfalls.

Dabei sind dann nur 6 Sonderfahrten (3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt) vorgeschrieben.


Variante 3: AUFSTIEG mit Vorbesitz der Klasse A1 mindestens 2 Jahre

Diese Variante ist der „Renner“.

Habt Ihr die Klasse A2 seit mindestens 2 Jahren, braucht Ihr für den Erwerb der Klasse A „nur“ noch eine praktische Prüfung ablegen.

Die theoretische Ausbildung, sowie die theoretische Prüfung entfällt komplett.

Auch Sonderfahrten sind nicht mehr vorgeschrieben. Lediglich ein paar Fahrstunden sind nötig, um sich an das Prüfungsfahrzeug zu gewöhnen.

Achtung

Für die praktische Ausbildung ist komplette Schutzkleidung ein absolutes MUSS

Motorradjacke inkl. Rückenprotektor,

geprüfte nach 1621 / 1 oder 1621 / 2

Motorradhose

(Auch Kevlarjeans)

Motorradhandschuhe

inkl. Schutzkappen über Handknöchel

Motorradschuhe

Sturmhaube

Zugelassener Motorradhelm

Während der Ausbildung bei uns, benötigt Ihr KEINEN Helm. Helme haben wir für Euch in allen größen vor Ort. Bitte dafür eine Sturmhaube mitbringen

Fahrzeuge Klasse A

Für die Ausbildung der Motorradklassen haben wir selbstverständlich stets neue Modelle für Euch im Angebot.

Momentan haben wir eine Kawasaki Z 650 für die offene A Klasse in der Garage stehen.

Daneben haben wir für die Klasse A2 eine Kawasaki ER 6 N. Für die A1 Piloten haben wir eine KTM Duke 125 ABS besorgt. Unserer Meinung nach das Beste, was momentan auf dem Markt der A1 Motorräder zu bekommen ist.

Upgrade B196

125er fahren mit dem Autoführerschein.

Ab sofort ist es möglich nach einer „Fahrerschulung“ Motorräder der 125er Klasse zu fahren.

Und das alles OHNE Prüfung.

Die Fahrerschulung stellt sich aus einem klassenspezifischen theoretischen Teil von 4x90 Minuten und einem praktischen Teil von mindestens 5x90 Minuten zusammen.

Voraussetzungen für das Upgrade: Mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B, Mindestalter 25 Jahre.